ARBEIT MIT  FAMILIEN.

FAMILIENHILFE GEM. §31 SGB VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedensten Gründen eine vorübergehende familienunterstützende Hilfe benötigen. Die Familie wird grundsätzlich als ganzes System betrachtet, das heißt der Ansatz der Hilfe ist mehrdimensional und orientiert sich am gesamten sozialen Netzwerk der Familie.
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und legt die aktive Mitwirkung der Familie zugrunde.

COME BACK

Compass Come Back hat es sich seit nunmehr neun Jahren zur Aufgabe gemacht Eltern deren Kinder fremduntergebracht sind bei der Entwicklung einer Zukunftsperspektive für das Familiensystem zu unterstützen. Come Back hat zum Ziel die Rückkehroption des Kindes zu prüfen, die Eltern zu unterstützen und Bedingungen zu schaffen, die eine Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt ermöglichen und die Rückführung aktiv zu begleiten.

Hauptaugenmerk ist hierbei die Schaffung einer klaren Perspektive für die Kinder und ihre Eltern, wobei die Klärung einer Reintegration in den Haushalt der Herkunftsfamilie im Mittelpunkt steht. Besondere Beachtung erhalten die Bindungsthematik, die Beendigung von Doppelbindung und die Auflösung von Schwebezuständen.

Das Anliegen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeitsebene der für die Erziehung der Kinder verantwortlichen Personen zum Wohle der Kinder herbeizuführen, ist mit „Come Back“ ebenso verbunden, wie die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, so dass Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder wieder selbst zu erziehen oder mit den Eltern Möglichkeiten entwickelt werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen, auch wenn die Kinder nicht in ihren Haushalt zurückkehren können.

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ERZIEHUNGS-BEISTANDSCHAFT / BETREUUNGSHILFE §30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Im Zentrum der Hilfe, steht das Kind / der / die Jugendliche, an den / die sich die Hilfe richtet.
Mit ihnen werden gemeinsam Ziele entwickelt, die es ermöglichen, vorhandene Probleme (z. B. Konzentrationsschwierigkeiten, mangelndes Selbstwertgefühl, Schulproblematiken, sozialer Rückzug, Drogenmissbrauch oder Kommunikationsschwierigkeiten mit der Umwelt) zu lösen.

FAMILIENRAT

Der Familienrat ist ein Angebot vom Jugendamt für Familien, innerhalb von 6 Wochen eigene Lösungen für sich und die Zukunft ihrer Kinder zu finden.

Zum Familienrat lädt die Familie Personen ein, die sie unterstützen können, dass Problem zu lösen. Das können Verwandte, Freunde / Freundinnen, Bekannte, Kollegen / Kolleginnen oder auch Nachbarn sein – Menschen, die ihnen nahe stehen, denen sie vertrauen. Sie entscheiden, wer zum Familienrat kommen soll! Eine neutrale Koordination unterstützt sie bei der Organisation des Familienrates.

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FAMILIENFÖRDERZENTRUM
HUMBOLDTHAIN

Das Familienförderzentrum Humboldthain ist ein interkultureller Treffpunkt mit vielfältigen Begegnungs-, Beratungs- und Freizeitangeboten für alle Bewohner / Bewohnerinnen des Humboldthainkiezes, egal ob alt oder jung.

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